Sure 16: An-Nahl · Vers 61
Koran 16:61 · An-Nahl
61Teil 14 · Seite 273
وَلَوْ يُؤَاخِذُ ٱللَّهُ ٱلنَّاسَ بِظُلْمِهِم مَّا تَرَكَ عَلَيْهَا مِن دَآبَّةٍۢ وَلَٰكِن يُؤَخِّرُهُمْ إِلَىٰٓ أَجَلٍۢ مُّسَمًّۭى ۖ فَإِذَا جَآءَ أَجَلُهُمْ لَا يَسْتَـْٔخِرُونَ سَاعَةًۭ ۖ وَلَا يَسْتَقْدِمُونَ
Wenn Allah die Menschen für ihre Ungerechtigkeit belangen wollte, würde Er auf ihr kein Tier übriglassen. Aber Er stellt sie auf eine festgesetzte Frist zurück. Und wenn dann ihre Frist kommt, können sie (sie) weder um eine Stunde hinausschieben noch vorverlegen.