Sure 3: Aal-i-Imraan · Vers 145
Koran 3:145 · Aal-i-Imraan
145Teil 4 · Seite 68
وَمَا كَانَ لِنَفْسٍ أَن تَمُوتَ إِلَّا بِإِذْنِ ٱللَّهِ كِتَٰبًۭا مُّؤَجَّلًۭا ۗ وَمَن يُرِدْ ثَوَابَ ٱلدُّنْيَا نُؤْتِهِۦ مِنْهَا وَمَن يُرِدْ ثَوَابَ ٱلْءَاخِرَةِ نُؤْتِهِۦ مِنْهَا ۚ وَسَنَجْزِى ٱلشَّٰكِرِينَ
Keiner Seele ist es möglich zu sterben, außer mit Allahs Erlaubnis (und) nach einer befristeten Vorbestimmung. Wer die Belohnung des Diesseits will, dem geben Wir (etwas) von ihm; und wer die Belohnung des Jenseits will, dem geben Wir (etwas) von ihm. Und Wir werden (es) den Dankbaren vergelten.