Zum Inhalt springen

Sure 3: Aal-i-Imraan · Vers 161

Koran 3:161 · Aal-i-Imraan

161Teil 4 · Seite 71

وَمَا كَانَ لِنَبِىٍّ أَن يَغُلَّ ۚ وَمَن يَغْلُلْ يَأْتِ بِمَا غَلَّ يَوْمَ ٱلْقِيَٰمَةِ ۚ ثُمَّ تُوَفَّىٰ كُلُّ نَفْسٍۢ مَّا كَسَبَتْ وَهُمْ لَا يُظْلَمُونَ

Es steht keinem Propheten zu, (etwas) zu veruntreuen. Und wer (etwas) veruntreut, wird das, was er veruntreut hat, am Tag der Auferstehung bringen. Dann wird jeder Seele in vollem Maß zukommen, was sie verdient hat, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt.