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Sure 48: Al-Fath · Vers 27

Koran 48:27 · Al-Fath

27Teil 26 · Seite 514

لَّقَدْ صَدَقَ ٱللَّهُ رَسُولَهُ ٱلرُّءْيَا بِٱلْحَقِّ ۖ لَتَدْخُلُنَّ ٱلْمَسْجِدَ ٱلْحَرَامَ إِن شَآءَ ٱللَّهُ ءَامِنِينَ مُحَلِّقِينَ رُءُوسَكُمْ وَمُقَصِّرِينَ لَا تَخَافُونَ ۖ فَعَلِمَ مَا لَمْ تَعْلَمُوا۟ فَجَعَلَ مِن دُونِ ذَٰلِكَ فَتْحًۭا قَرِيبًا

Allah hat ja Seinem Gesandten das Traumgesicht der Wahrheit entsprechend wahr gemacht: Ihr werdet ganz gewiß, wenn Allah will, die geschützte Gebetsstätte in Sicherheit betreten, sowohl mit geschorenem Kopf als auch (mit) gekürzt(em Haar), und ohne euch zu fürchten. Er wußte doch, was ihr nicht wußtet, und so bestimmte Er (für euch) vorher einen nahen Sieg.