Sure 51: Adh-Dhaariyat · Vers 59
Koran 51:59 · Adh-Dhaariyat
59Teil 27 · Seite 523
فَإِنَّ لِلَّذِينَ ظَلَمُوا۟ ذَنُوبًۭا مِّثْلَ ذَنُوبِ أَصْحَٰبِهِمْ فَلَا يَسْتَعْجِلُونِ
Gewiß, für diejenigen, die Unrecht tun, wird es einen vorgesehenen Anteil geben wie den Anteil ihrer Gefährten; so sollen sie Mich nicht um Beschleunigung (der Strafe) bitten.